Unser Angebot

Konkrete arbeitsplatznahe Rahmenbedingungen ermöglichen es jeder/m TeilnehmerIn, sich selbst in der Rolle der/s ArbeitnehmerIn zu erleben. Die Auseinandersetzung mit konkreten Arbeitsinhalten in Arbeitsprozess und Arbeitsteam steht hier im Vordergrund. In einem gemeinsamen Dialog werden Selbstbild und Fremdbild einander so gegenübergestellt, dass das individuelle Potenzial sichtbar wird und neue Erfahrungen sowie Einsichten die eigene Weiterentwicklung fördern können. Persönliche Ressourcen und Ziele finden besondere Berücksichtigung.

In unsere Arbeit beziehen wir die speziellen Lebenssituationen und Interessen von Männern und Frauen ein.

Schwerpunkte unserer Arbeit sind

  • Diagnostik und basale Orientierung zu Arbeitsfähigkeit und Berufskompetenz unter arbeitsplatznahen Bedingungen

sowie die

  • Reflexion arbeits- und berufsrelevanter Ressourcen der TeilnehmerInnen sowie Schaffung einer Basis für Selbsteinschätzung bzw. Entscheidungen zur Planung weiterer beruflicher Schritte.


Das einmonatige Modul ist auf folgende Aspekte ausgerichtet:

  • Verhalten in der Arbeitssituation
  • psychische Konstitution und soziale Kompetenz
  • Basisvoraussetzungen für eine berufliche Orientierung


Informationen beruhen auf:

  • dem Einsatz der TeilnehmerInnen im konkreten Arbeitsprozess
  • Fremd- und Selbsteinschätzung in der Arbeitssituation und über geeignete Erhebungsverfahren
  • prozessbegleitenden Reflexionsgesprächen


Projektorientierte Arbeit erfolgt in den Bereichen:

  • Tapezierung und Polstermöbelrestauration
  • Holzbearbeitung und Restaurierung von Kleinmöbeln
  • Küchenorganisation und Buffetarrangement
  • Hausbesorgung, Raum- und Gartenpflege
  • EDV und Administration


Nach dem Abschluss erfolgt eine Nachbesprechung sowie die Aushändigung des Abschlussberichts an die TeilnehmerInnen.

Lebensunterhalt und Sozialversicherung während der Arbeitsdiagnostik werden vorweg durch uns abgeklärt. Diese können im Rahmen beruflicher Mobilität durch das AMS sowie bei Vorliegen einer entsprechenden Bewilligung durch Übergangsgeld seitens der Pensionsversicherungsanstalt oder als Hilfe zum Lebensunterhalt vom Land Steiermark gewährleistet werden.