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Kinderschutzzentrum - Unser AngebotFolgende Angebote stehen zur Verfügung:
1. Persönliche Beratung, telefonische Beratung, Krisenintervention
Für Eltern
- Wenn Sie bei der Erziehung Ihres Kindes nicht mehr weiter wissen
- Wenn Sie sich Sorgen über die Entwicklung Ihres Kindes machen
- Wenn Sie und Ihr/e Partner/in sich uneinig in der Erziehung Ihres Kindes sind
- Wenn Sie gegenüber Ihrem Kind keine Gewalt anwenden möchten, aber manchmal kurz davor sind
- Wenn Sie den Eindruck habe, dass Ihrem Kind seelische, körperliche und/oder sexuelle Gewalt zugefügt wurde/wird
Wir
- hören Ihnen zu
- suchen mit Ihnen Lösungen für Ihre Probleme
- beraten Sie in juristischen Angelegenheiten (Vorgehensweise bei Gericht in und außerhalb der Familie, Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung, usw.)
Für Kids
- Wenn Du nicht mehr weiter weißt
- Wenn Du jemanden zum Reden brauchst
- Wenn Du schreien möchtest, aber still sein musst
- Wenn Du vor jemandem Angst hast
- Wenn Du glaubst, Dich versteht niemand
- Wenn Du Dich oft alleine fühlst
- Wenn Du ein Geheimnis hast, das weh tut
Wir
- hören Dir zu
- reden mit Dir und haben Zeit für Dich
- versuchen gemeinsam mit Dir eine Lösung für Deine Probleme zu finden
Für MultiplikatorInnenIm KITZ Forum werden Angehörige von Berufsgruppen, die täglich mit Kindern zu tun haben und diese betreuen, über wichtige Aspekte der Kinderschutzarbeit informiert. Weiters wird Hilfestellung im Umgang mit dem Verdacht auf Gewalt gegen Kinder geboten, sowie der Austausch unterschiedlicher davon betroffener Berufsgruppen unterstützt.
Wenn Sie in ihrer Arbeit mit Kindern in irgendeiner Form mit dem Verdacht auf Gewalt konfrontiert sind, bieten wir Ihnen als HelferInnen persönliche Beratung und erarbeiten mit Ihnen weitere Schritte zur Klärung des Verdachts. Zum Seitenanfang
2. Begleitung (z.B. zu Gericht bei Anzeige), Psychosoziale ProzessbegleitungDieses Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die von physischer und/oder sexueller Gewalt betroffen sind und eine Anzeige erwägen oder bereits erstattet haben, und deren Angehörige. Nicht nur die Kinder und Jugendlichen selbst, sondern auch Familienmitglieder und andere nahe stehende Personen geraten in schwere seelische und soziale Konflikte bzw. Unsicherheiten, vor allem, wenn die Gewalt innerhalb der Familie stattgefunden hat. Zu den Aufgaben der psychosozialen Prozessbegleitung gehören vor allem die Vorbereitung der Betroffenen auf die Anzeige, die Begleitung zur Kriminalpolizei bzw. Gendarmerie, die Vorbereitung der ZeugInnen auf und die Begleitung zur kontradiktorischen Einvernahme, sowie die Begleitung der Bezugspersonen zur Hauptverhandlung. Je früher der Kontakt mit dem Kinderschutzzentrum erfolgt, desto gezielter und wirksamer kann das Betreuungsangebot eingesetzt und individuell abgestimmt werden. Die Kontaktaufnahme wird daher bereits mit Auftreten eines Verdachtes, spätestens aber bei der Erwägung einer Anzeige empfohlen, um ausreichend Zeit für eine schonende Vorbereitung und den Beziehungsaufbau mit den Betroffenen zu haben. In dem Strafverfahren, das einer Anzeige folgt, kommen weitere seelische Belastungen auf die Opfer zu. Unser Bestreben in der Prozessbegleitung ist es, die Belastungen für Kinder, Jugendliche und deren Angehörige so gering wie möglich zu halten und Retraumatisierungen zu verhindern. Mehr Informationen zur Prozessbegleitung: www.prozessbegleitung.co.at Zum Seitenanfang
3. Psychologische Behandlung, PsychotherapieKinder und Eltern, die das Kinderschutzzentrum aufsuchen, haben meist aufgrund komplexer Traumatisierungen verschiedene Verletzungen erlitten, die ihre psychische Gesundheit bedrohen und gefährden. In der Psychotherapie und in der klinisch-psychologischen Behandlung arbeiten wir mit Themen wie Vernachlässigung, erlebter oder angedrohter psychischer, physischer und/oder sexueller Gewalt oder anderen traumatisierenden Erlebnissen von Kindern und Jugendlichen.
Kommt ein Kind zu uns in die Beratung/Therapie, so werden immer auch Beratungsangebote an Eltern, Elternteile bzw. Erziehungsberechtigte gemacht oder eingefordert. Je nach individueller Problemstellung wird das Setting bestimmt und entschieden, ob das Hilfsangebot im Kinderschutzzentrum oder in einer mit uns kooperierenden Beratungseinrichtung gemacht werden kann. Wie alle Angebote des KITZ sind auch Psychotherapie sowie klinisch-psychologische Behandlung für unsere KlientInnen kostenlos. Zum Seitenanfang
4. Juristische BeratungBei juristischen Fragestellungen im Rahmen von Prozessbegleitungen stellen wir Kontakt mit auf diesem Gebiet spezialisierten RechtsanwältInnen her und begleiten zu Rechtsanwaltterminen. Zum Seitenanfang
5. Vernetzung und HelferInnenkonferenzenVernetzung: Mit allen Personen und Einrichtungen, die mit Problemen von Kindern, Jugendlichen und ihrem Umfeld befasst sind (z. B. im Rahmen der Plattform gegen die Gewalt in der Familie). Angebot: Erfahrungsaustausch, Transfer fachspezifischer Informationen, Organisation von Helferkonferenzen, Supervision, Erarbeitung von Präventionsmaßnahmen und Problemlösungen, Weiterbildungsangebote, Schulpräsentationen. Zum Seitenanfang
6. Prävention (Schulprojekt)Schulprojekt „Ich kann mich wehren!“ Ein Projekt zur Gewaltprävention für Kinder und Jugendliche Das Konzept Kinder und Jugendliche sind in unserer Zeit in verstärktem Ausmaß von Gewalt betroffen. Dabei lässt sich zwischen physischer, psychischer und sexueller Gewalt unterscheiden. Bei allen diesen Formen wird der kindlichen Seele schwerer Schaden zugefügt.
Prävention heißt, Kinder und Jugendliche zu fördern und zu unterstützen, ein starkes Selbstvertrauen zu entwickeln. Sie lernen, Grenzen zu erfahren und zu akzeptieren. Sie üben, Nein- und Stopp-Signale zu senden. Sie werden angeregt, Gefühle auszudrücken und diese zu verbalisieren.
Die jungen Menschen sollen sich als einzigartige Persönlichkeit wahrnehmen und akzeptieren. Der eigene Körper soll als wertvoll erlebt werden, auf dessen Unversehrtheit sie ein Recht besitzen.
In unserem Programm werden Mädchen und Buben darin bestärkt, sich auf ihre eigenen Gefühle, auf ihre Intuition, zu verlassen. Sie lernen, zwischen guten und schlechten Gefühlen zu unterscheiden und für den Unterschied sensibel zu werden.
Gleichermaßen lernen sie, zwischen „guten“ und „schlechten“ Berührungen zu unterscheiden. Berührungen, die ein „komisches“ Gefühl verursachen, dürfen abgelehnt werden. Bei negativen Gefühlen und Berührungen dürfen Kinder verbal oder körperlich Nein sagen, ohne Angst vor dem Verlust der Zuwendung durch den Erwachsenen haben zu müssen.
Auch bei Geheimnissen lässt sich zwischen „guten“ und „schlechten“ Geheimnissen differenzieren. Kinder müssen sich nie zum Hüten eines Geheimnisses zwingen lassen.
Insgesamt soll die soziale Kompetenz von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden: durch Stärken der Wahrnehmungsfähigkeit, Urteilsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, u.a.m. Inhalte Es wird eine Doppelstunde pro Klasse gearbeitet. Das Programm kann im Klassenzimmer, bzw. je nach Schwerpunkt und räumlichen Gegebenheiten in einem Medienraum oder Turnsaal stattfinden.
Am Beginn steht eine allgemeine Einführung in die Thematik. Diese kann im Zeigen eines Videos bestehen, im Vorlesen einer Geschichte oder im Vorzeigen von Bildern, die interpretiert werden können. In weiterer Folge soll die Bedeutung und Einzigartigkeit des eigenen Körpers erfahren werden. Dabei stehen uns Wahrnehmungsspiele zur Verfügung, sowie Übungen zur Körpererfahrung (z.B. die Umrisse des eigenen Körpers zeichnen lassen. Darin selbst jene Zonen in verschiedenen Farben anzeichnen, in denen man Berührung zulassen kann…). Verschiedene Gefühle können pantomimisch ausgedrückt werden, im Rahmen von Darstellungsspielen und pantomimischen Übungen. Auch über das Medium Malen kann Zugang zu den eigenen Gefühlen gewonnen werden.
Unterschiedliche Berührungsqualitäten können auf einer Skala aufgelistet werden, unter dem Aspekt der Vertrautheit, des Vermittelns von Wohlbefinden u.a.m.
Zu zweit oder in kleinen Gruppen kann über Geheimnisse gesprochen werden. Geheimnisse können auch ausgetauscht werden, wenn der passende Rahmen hergestellt wird. In spielerischer Form können z.B. Geheimnisse einander ins Ohr geflüstert werden.
Auch die Schuldfrage soll thematisiert werden. Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche niemals schuld, wenn ihnen Gewalt in irgendeiner Form zuteil wird.
Nicht zuletzt wird auch auf die Möglichkeiten hingewiesen, wie sich von Gewalt betroffene Mädchen und Buben Hilfe holen können. In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die Aufgabenfelder eines Kinderschutzzentrums hingewiesen. Zum Seitenanfang
7. Projekt StreitschlichtungDas Projekt Streitschlichtung (Mediation für die 5. bis 8. Schulstufe im Bezirk Leibnitz) läuft seit November 2007. Im Rahmen dieses Projekts erhalten ausgewählte SchülerInnen der 3. Klasse Hauptschule eine Ausbildung zu StreitschlichterInnen. Sie sollen dadurch in die Lage versetzt werden, andere Kinder und Jugendliche ihrer Schule bei der Lösung kleinerer bis mittelschwerer Konflikte, die im Schulalltag auftreten, zu unterstützen, ohne dass Erwachsene (z.B. LehrerInnen) eingreifen müssen. Diese auch als „Peer-Mediation" bekannte Praxis hat sich international als ein sehr nützlicher Baustein zu Friedenserziehung, Gewaltprävention und alternativer Konfliktkultur an Schulen bewährt. Die Eigenverantwortung der SchülerInnen wird gefördert und es werden ihnen Schlüsselqualifikationen (soziale Kompetenzen, Konfliktfähigkeit, Verbesserung der Selbst- und Fremdwahrnehmung ...) vermittelt, die auch im Leben außerhalb der Schule nützlich sind und geschätzt werden.
An dem Projekt beteiligen sich zur Zeit sechs Hauptschulen aus dem Bezirk Leibnitz. In mittlerweile drei abgeschlossenen Ausbildungszyklen wurden insgesamt 32 SchülerInnen (18 Mädchen, 14 Burschen) zu StreitschlichterInnen ausgebildet. Zwei MitarbeiterInnen des Kinderschutzzentrums Leibnitz haben die AusbildungsteilnehmerInnen nicht nur durch die (pro Kurs) 15 zweistündigen Ausbildungsveranstaltungen begleitet, sondern tun dies - in Form regelmäßiger Supervisionen - auch weiterhin. An allen teilnehmenden Schulen gibt es nun zumindest vier aktive StreitschlichterInnen, die - soweit wir das beobachten können - ihre Aufgabe mit Engagement und Erfolg erfüllen.
Das Projekt wurde mit einer Spende des Soroptimist Club Leibnitz startfinanziert (Ausbildungszyklen I und II).
Eine vierte Ausbildungsgruppe ist in Planung. Zum Seitenanfang
8. Gruppenangebote
Gruppe für Mädchen mit GewalterfahrungGesprächsgruppe für Mädchen und junge Frauen, die körperlicher, seelischer und/oder sexueller Gewalt ausgesetzt wurden oder noch immer sind.
- wenn Du Hilfe suchst
- wenn Du Gewalt erlebst, Dich bedroht fühlst oder sexuell ausgebeutet wirst
- wenn Du es nicht mehr aushälst und einfach nur schreien möchtest
- wenn Du stärker und selbstbewusster werden möchtest
Komm zu uns – wir reden darüber in der Gruppe.
KITZ ForumDas Kinderschutzzentrum Leibnitz möchte Berufsgruppen, die in ihrer Arbeit täglich mit Kindern befasst sind und/oder diese betreuen, ein regelmäßiges Forum anbieten, um über wichtige Aspekte der Kinderschutzarbeit zu informieren. Wir möchten Hilfestellung im Umgang mit dem Verdacht auf Gewalt an Kindern anbieten und den Austausch zwischen mit Kindern konfrontierten Berufsgruppen fördern und unterstützen.
Wenn Sie mit speziellen Fragen zum Thema Gewalt oder Missbrauch an Kindern in ihrer täglichen Arbeit als Lehrer/Innen, Kindergärtner/Innen, Erzieher/Innen oder Sozialarbeiter/Innen beschäftigt sind, nützen Sie die Möglichkeit bei uns mit Fachkräften gezielt auf das Problem zu schauen. Anmeldung erforderlich: Im KITZ unter: 03452/85700 (Auch größere Gruppen – z. B. Schulklassen sind bei uns herzlich willkommen) Zum Seitenanfang
9. BesuchsbegleitungIm Rahmen unserer Möglichkeiten wird auch „Besuchsbegleitung“ angeboten, um Kindern im Falle konflikthafter Elternbeziehungen einen Kontakt zum anderen Elternteil zu ermöglichen. Besuchsbegleitungen ist bei sehr problematischen Besuchsrechtssituationen angebracht, wenn die Ausübung des Besuchsrechtes außerhalb eines geschützten (institutionellen) Rahmens nicht möglich ist, wie z.B. bei massiven Kommunikationsproblemen zwischen Eltern, Verdacht auf sexuellen Missbrauch, physischer und/oder psychischer Gewalt. Das vorrangige Ziel ist es, dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil und dem Kind/den Kindern die Möglichkeit zu geben in einer geschützten Atmosphäre (ohne Streit, Bedrohungen oder Verleumdungen) zusammen zu sein. Ein/e MitarbeiterIn von uns ist während dieser Zeit immer anwesend um auf der einen Seite dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil und dem Kind/den Kindern Hilfestellungen zu geben, beim Beziehungsaufbau zu helfen (sehr oft gab es keinen Kontakt über einen längeren Zeitraum), Spiele anzuleiten, usw. Auf der anderen Seite wird dem anderen Elternteil garantiert und dafür Sorge getragen, dass der Schutz des Kindes gewährleistet ist. Oft geht es bei den Besuchsbegleitungen nicht nur um Kontakt zwischen Kindern zu Mutter oder Vater, sondern auch zu Großeltern oder anderen Verwandten. Zu Beginn der Besuchsbegleitung finden getrennte Gespräche mit den betroffenen Elternteilen statt um die grundsätzlichen Richtlinien der Besuchsbegleitung zu besprechen. Diese müssen als Zeichen des Einverständnisses auch unterschrieben werden. Weiters ist es wichtig, dass sich das Kind/die Kinder, das Kinderschutzzentrum und der/die für die Besuchsbegleitung zuständige Mitarbeiter/In kennen lernen. Erst im Anschluss daran werden Termine für die eigentliche Besuchsbegleitung vereinbart. Diese findet in der Regel wöchentlich, 14-tägig oder monatlich – je nach inhaltlicher Notwendigkeit und unseren Möglichkeiten – während der Öffnungszeiten statt, damit bei Bedarf auch weitere MitarbeiterInnen zur Verfügung stehen. Zum Abschluss der Besuchsbegleitung wird versucht in einem gemeinsamen Elterngespräch eine Regelung zu finden, wie in Zukunft das Besuchsrecht ohne unsere Mitwirkung gestaltet werden kann. Zum Seitenanfang
Kinder- und Jugendtherapiezentrum - Unser AngebotFolgende Angebote stehen zur Verfügung:
- fachärztliche Abklärung und Beratung
- psychologische Diagnostik
- psychologische Beratung und Behandlung
- Psychotherapie
- Elternberatung
- therapeutische Kinder- und Jugendgruppen
- Assistenz zur Arbeitsfindung für Jugendliche mit psychischen Problemen
Fachärztliche Abklärung und BeratungEs besteht für Betroffene und Angehörige die Möglichkeit, von FachärztInnen für Psychiatrie Information und Aufklärung bezüglich psychiatrischer Erkrankungen, deren Verlauf und Behandlungsformen zu erhalten. Des Weiteren wird Beratung über Medikamente, deren Wirkungen und Nebenwirkungen angeboten. Diese Informationen können entlastend wirken und KlientInnen helfen, einen wertschätzenden Umgang mit sich selbst sowie realistische Zielsetzungen im Umgang mit psychischer Erkrankung zu finden. Behandlungsvorschläge nach diagnostischer Abklärung können mit den betreuenden ÄrztInnen abgesprochen und empfohlen werden. Zum Seitenanfang
Psychologische DiagnostikDie Aufgaben der klinisch-psychologischen Diagnostik bestehen in der Beschreibung, Klassifikation, Erklärung, Prognose und Evaluation von psychischen Erkrankungen sowie von psychischen Aspekten körperlicher Erkrankungen. Es werden psychologische Stellungnahmen, Befunde und Gutachten erstellt. Eine psychologische Diagnostik hat das Ziel, unterschiedliche Verhaltensweisen, Erlebnisformen, Haltungen, Intelligenzleistungen und Persönlichkeitsmerkmale festzustellen. Der diagnostische Prozess ist als hypothesen- und theoriengeleitetes Handeln zu verstehen, das von psychologischen Modellen und Theorien ausgeht und sich verschiedener psychologischer Instrumente (Checklisten, strukturierte Leitfäden, Interviews, Testverfahren) bedient. Dazu wird zuerst die persönliche Lebens- und Krankengeschichte erhoben. Anschließend können Tests durchgeführt werden. Bei den Testverfahren unterscheidet man Entwicklungs-, Intelligenz- und Persönlichkeitstests.
In der Diagnostik orientieren sich klinische Psychologinnen und Psychologen sowohl an theoretisch fundierten und empirisch begründeten psychologischen Konzepten, als auch an - in der Klassifikation psychischer Störungen international gebräuchlichen - Klassifikationsschemata (ICD-10, DSM-IV). Die Diagnose bildet die Grundlage für die anschließende klinisch-psychologische Behandlung oder Psychotherapie. Zum Seitenanfang
Psychologische Beratung und BehandlungDie klinisch-psychologische Behandlung bedient sich verschiedenster wissenschaftlich fundierter psychologischer und methodenübergreifender Techniken und Methoden.
Sie befasst sich sowohl mit psychischen Erkrankungen als auch mit psychischen Aspekten körperlicher Erkrankungen. Die Bandbreite klinisch-psychologischer Interventionen reicht von der Behandlung einzelner Symptome und Funktionen bis zu komplexen Behandlungsprogrammen, die die kognitiven, emotionalen, verhaltensbezogenen und sozialen Aspekte eines Störungsbildes erfassen können.
Für das Gelingen des klinisch-psychologischen Behandlungsprozesses ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen den KlientInnen, ihren Bezugspersonen und den klinischen PsychologInnen förderlich.
Ziel ist es, bestehende Erkrankungen zu mildern bzw. zu heilen, hinderliche Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die psychische Entwicklung bzw. Reifung - und somit Gesundheit des/der Behandelten - zu fördern. Zum Seitenanfang
PsychotherapiePsychotherapie ist eine bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder psychosomatisch bedingten Leidenszuständen.
Sie geschieht vor dem Hintergrund wissenschaftlich-psychotherapeutischer Methoden. Grundlegend für das Gelingen von persönlicher Weiterentwicklung in der Psychotherapie ist die Motivation zur Veränderung und eine tragfähige Beziehung zwischen einer/m (oder mehreren) TherapeutIn(nen) und einem (oder mehreren) hilfesuchenden Menschen.
Durch eine besondere Art der Fragestellung und andere, von den jeweiligen Psychotherapieschulen abhängige Methoden, werden Probleme aus einem anderen Blickwinkel als bisher gesehen und leichter eine Veränderung gefunden.
Ziel ist es, bestehende Symptome zu mildern oder zu heilen, hinderliche Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die psychische Entwicklung bzw. Reifung - und somit Gesundheit des/der Behandelten - zu fördern. Zum Seitenanfang
ElternberatungZum Seitenanfang
Therapeutische Kinder- und JugendgruppenMädchengruppe „sicher - stark - selbstbewusst"
Unter dem Motto „Sicher, Stark und Selbstbewusst" bietet das Kinderschutzzentrum Leibnitz seit Herbst 2006 auch Therapiegruppen für Mädchen an. Der Wert einer solchen Gruppe besteht unter anderem in einem Selbstfindungsprozess, der aus gegenseitigem Kennenlernen und dem Entstehen einer kleinen vertrauten Gemeinschaft resultiert. Dabei spielt der Aspekt gleicher oder ähnlicher Familienumstände und Lebenserfahrungen eine wesentliche Rolle.
Das Gruppenangebot richtet sich an Mädchen, die sich unsicher fühlen, die sich emotional nicht gut ausdrücken können, nicht genau wissen, was ihnen gut tut und wann sie „NEIN" sagen dürfen. Weiters sollen Mädchen angesprochen werden, die „gewaltsame Erfahrungen" machen mussten bzw. sich in ihrem Umfeld derartigen Gefahren ausgesetzt sehen.
Bei den teilnehmenden Mädchen entwickelt sich eine intensive Auseinandersetzung mit ihren Problemen in der Familie und/oder mit Gleichaltrigen, dem Umgang mit Hänseleien, dem Bedürfnis Grenzen zu setzen und dem allgemeinen Wunsch nach einem gestärkten Selbstbewusstsein. Neben den Gesprächen kommen kreative Medien wie Entspannungsübungen, Fantasiereisen, Einzel- und Partnerübungen, Tonarbeiten, Zeichnen und Bewegungsspiele zum Einsatz. Nach und nach entstehen viele Möglichkeiten sich auszutauschen und einander zu verstehen und damit das Gefühl „angenommen zu werden".
Die Gruppen werden bei Bedarf durch einzeltherapeutische Begleitung sowie durch die Einbeziehung naher Bezugspersonen ergänzt. Zum Seitenanfang
Assistenz zur Arbeitsfindung für Jugendliche mit psychischen ProblemenDie Assistenz zur Arbeitsfindung für psychisch beeinträchtigte Jugendliche ist ein Kooperationsprojekt mit dem Bundessozialamt Steiermark und umfasst folgende Bereiche:
- Abklärungen von Berufsinteressen und -fähigkeiten in Beratungen und Testungen, sowie Praktika
- Unterstützung bei Vorstellungsgesprächen und Bewerbungstraining
- Hilfe bei der Stellensuche mittels elektronischer Medien, Tageszeitungen und durch Betriebskontakte
- Aufklärung der DienstgeberInnen über Fördermöglichkeiten
- Begleitende Betreuung während des Dienstverhältnisses bzw. der Lehre/Berufsschule
- Zusammenarbeit mit Betrieben, AMS, Behörden, anderen psychosozialen und arbeitsrehabilitativen Einrichtungen und dem Betreuungsteam im Zentrum
- Maßnahmen der Arbeitsplatzerhaltung vor Ort
Ziele der Betreuung sind die psychische Stabilisierung und das längerfristige Aufrechterhalten eines Dienstverhältnisses. Zum Seitenanfang |